Als Lebensmittelzusatzstoff wird das Siliciumdioxid, syn.: oft auch Kieselsäure (E 551) als Füllstoff, Trägerstoff, Trennmittel verwendet. Siliciumdioxid ist nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen, dazu gehören u.a. Trockenlebensmittel in Pulverform, Käse, in Scheiben oder gerieben,Würzmittel, Nahrungsergänzungsmittel,Kochsalz, Kochsalzersatz. Siliciumdioxid ist darüber hinaus als Trägerstoff von Emulgatoren, Farbstoffen und Aromen zugelassen.