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(6.5.2015)
Tätowiermittel
Typ IV-Kontaktallergene
Nebenwirkungen von Tätowierungen werden zunehmend häufiger beobachtet. In der Deutschland haben etwa 9% der Bevölkerung mindestens eine Tätowierung, bei den jungen Menschen (Alter: 16–29 Jahre) sind es bereits 23%. Somit sind in Deutschland derzeit über 7 Mio. Menschen tätowiert. Erst seit dem 1.Mai 2009 gilt in Deutschland eine Tätowiermittel-Verordnung , die die Anwendung von Tätowierungsfarben, eine Kennzeichungspflicht und die Herstellungspraxis gesetzlich geregelt ist. Zudem wird in einer Negativliste auf, welche Stoffe die Farben nicht enthalten dürfen. Seitdem nehmen die Behörden Tinten für Tattoos immer häufiger vom Markt, weil sie übermäßig hohen Konzentration von krebserregenden Begleitstoffen verunreinigt sind. Die zurückgerufenen Produkte stammen dabei aus China, Japan, Frankreich und den Vereinigten Staaten, wobei Tinten mit Herkunft USA am häufigsten aus dem Verkehr gezogen werden.
Tätowiermittel-Verordnung - Verbote
- Für kosmetische Mittel verbotene Stoffe
- Farbstoffe, die lt. Kosmetik- Verordnung für die Anwendung an Schleimhäuten verboten sind
- Azofarbstoffe, die in krebserzeugende Amine spalten
- 36 weitere Farbstoffe
- para- Phenylendiamin (PPD)
Bis zu 300 Farbmischungen werden beim Tätowieren verwendet. Bunte Körperbilder enthalten bis zu 60 verschiedene Farbpigmente. Problematisch ist, dass Tattoo-Farben keine Zulassung brauchen – die Hersteller müssen also nicht nachweisen, dass sie gesundheitlich unbedenklich sind. Die Folge: In vielen Tätowierungsfarben stecken Schwermetalle wie Kupfer, Eisen, Chrom und Zink sowie Verunreinigungen und Konservierungsmittel. Besonders kräftige Farben und Farben mit Spezialeffekten enthalten oft problematische Stoffe. Tätowiermittel-Verordnung verbietet lediglich sogenannte Azofarbstoffe, deren Abbauprodukte Krebs erregen können. Nicht erlaubt ist zudem die Verwendung bestimmter weiterer Farbstoffe, die in der Verordnung aufgelistet sind. Die Regelung verpflichtet die Hersteller außerdem, die Inhaltsstoffe der Mittel anzugeben.
Tätowierfarben enthalten in der Regel ein Drittel farbgebende Pigmente, ein Drittel Flüssigkeit zur Suspendierung und Konservierung (Wasser, Alkohole wie Isopropanol oder Propandiol, Konservierungsstoffe) und ein Drittel Zusatzstoffe zum Einstellen der Thixotropie (Tropfhemmung) und Verbesserung der Benetzbarkeit. DieZusammensetzung dieser Dispersionsmittel ist aber häufig nicht bekannt. Meistenswerden sie gemeinsam mit den Pigmenten selbst von der Pigmentindustrie alsMischung vermarktet („predispersed pigments“), aber in der Regel nicht zum Zweck der Tätowierfarbenherstellung, sondern für technische Bereiche wie z.B. Autolacke. Die bunten Tattoopigmente sollen möglichst brillant und lichtecht sein. Ein raschesVerblassen in der Haut ist nicht erwünscht. Daher setzen die Tätowierfarbenhersteller in der Regel möglichst lichtechte technische Farben ein, die z.B. für die Autolackindustrie oder andere technische Zwecke entwickelt wurden. Es handelt sich meist um organische Pigmente wie verlackte Monoazopigmente, Di-, Tri- undPolyazoverbindungen und polycyclische Pigmente wie z.B. Phtalocyanine. Weitere Pigmente sind Titandioxid (weiß), Chromoxid (grün/blau), Oxazine (violett), Aminoketone, Anthraquinone, Indigoide (gelb, orange rot). Für Permanent Make-up kommen meist Eisenoxide, aber auch organische Pigmente und Ruße zum Einsatz. Schwarze Tätowierfarben und Permanent Make-up enthalten hauptsächlich „Carbon Black“ (Ruß) und Nebenprodukte aus der Rußherstellung. Da Carbon Black durch Pyrolyse von Rohöl hergestellt wird, entstehen dabei in Nebenreaktionen polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).
Tätowierfarben - Inhaltsstoffe
- Metalle wie Kupfer, Chrom, Cadmium, Kobalt, Eisen
- Aromatische Amine
- Konservierungsstoffe wie Benzisothiazolinone, Benzoesäure, Salicylsäure, Phenol, Duftstoffe
- Viele weitere Inhaltsstoffe mit z.T, unklarer Funktion wie z.B. Dietylenglykol, Hexachlorbenzol, Schellack, Naphtol, Alkylphenole, Benzaldehyd, etherische Öle...
- Titandioxid, Siliziumdioxid
- schwarze Farben: p- Phenylendiamin
Während früher Tätowierungsfarben auf Basis anorganische Metallsalze mit Chrom-, Cobalt-, Mangan- oder Quecksilber- Einschlüssen verwendet wurden, so bestehen sie heute aus einer Vielzahl verschiedener organischer Komponenten wie Azoverbindungen oder polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Eine kürzliche Studie im deutschsprachigen Raum hat ergeben dass etwa 60 % der rund 3400 Befragten ein hauptsächlich schwarzes Tattoo tragen. Die dafür verwendeten Farben werden eigentlich zum Lackieren von Konsumgütern wie z.B. in der Automobilindustrie, hergestellt, sie besitzen jedoch keine Zulassung für die Anwendung auf der Haut, eine gesetzliche Regulierung fehlt vollständig. Weder Herstellerangaben noch pharmakologische- oder toxikologische Informationen über die verwendeten Inhaltsstoffe werden deklariert. Schwarze Tätowierungsfarben bestehen hauptsächlich aus Carbon Black. Dieser, als Ruß bekannte schwarze, pulverförmige Feststoff, entsteht vor allem durch unvollständige Verbrennungsprozesse, wodurch sich polyzyklische aromatische Verbindungen wie PAK oder auch Phenol als Nebenprodukte bilden. Betrachtet man den komplexen Tätowierungsvorgang nun näher, so werden Pigmente zusammen mit den jeweiligen Verunreinigungen in die Dermis eingestochen. Dass es bei Tätowierungen dann zu Problemen kommen kann, liegt zum einen an der mechanischen Traumatisierung und an Infektionen oder aber auch an der chemischen Zusammensetzung der Farben. In der kürzlich veröffentlichten Umfrage klagten 2/3 der Teilnehmer über Blutungen, Schwellungen und brennenden Schmerzen direkt nach dem Tätowierungsprozess, immer noch über 200 Teilnehmer gaben Juckreiz, Infiltration, Papeln und Ödeme als dauerhafte Probleme im Bereich des Tattoos an. In einer ersten Studie lag der Fokus auf der chemischen Analyse von 20 PAK, die von der amerikanischen Umweltbehörde US-EPA und der Europäischen Kommission aufgrund Ihrer Toxizität und ihres mutagenen Potentials gelistet sind. Vertreter dieser gefährlichen Stoffgruppe sind insbesondere das Benzopyren ssowie auch Phenanthren, Acenaphthen, Fluoren, Anthracen, Benzofluoranthen und Naphthalin. Durch die Etablierung eines speziellen Extraktionsverfahrens konnten PAK-Konzentrationen in verschiedenen schwarzen Tätowierungsfarben im Bereich von 0.14 bis 201 µg/g nachweisen. In einer erweiterten Studie wurden die Farben auf potentielle Allergene oder reizende Zusatz- und Inhaltsstoffe untersucht. Darunter fanden sich erhebliche Mengen an zum Teil gentoxischen oder teratogenen Substanzen wie Hexachlorbutadien (HCBD), Hexamethylentetramin (HET), Dibenzofuran (DF), Dibutylphthalat (DBP), 9-Fluorenon (9F) und Benzophenon (BP). Qualitativ konnten noch einige weitere Stoffe wie 1,6-Hexandiol, Oleamid, Propylen-glycol und andere detektiert werden. Oftmals wurden sogar mehrere dieser bedenklichen Inhaltsstoffe gleichzeitig in nur einem Farbpräparat nachgewiesen.
Die Stiftung Warentest untersuchte im August 2014 zehn Tätowierfarben, welche im Internet erhältlich sind. Das Ergebnis: Keine der Tätowierfarben verstößt gegen die deutsche Tätowiermittelverordnung. Jedoch enthalten sechs der zehn Farben Inhaltsstoffe, die Allergien auslösen können (z.B. Benzylisothiazolinon und Nickel). Bei vier Produkten wird seitens der Hersteller ein Selbsttest auf der Haut (Patchtest) empfohlen. Dieser kann jedoch zu einer Sensibilisierung führen und ist daher nicht ratsam (Stiftung Warentest 2014).
In zwei schwarzen Tätowierfarben fand man polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Einige PAK-Substanzen sind krebserregend (BfR 2011).
Daher verwundert es nicht, dass sich in der medizinischen Fachliteratur zahlreicheFälle finden, in denen über unerwünschte Hautreaktionen nach Tätowierungenberichtet wird. Akut auftretende unerwünschte Reaktionen im Zusammenhang mitTätowierungen sind Infektionen, Fremdkörperreaktionen, Narbenbildung oder allergische Reaktionen.Aus dermatologischen Kliniken wird im Zusammenhang mit Tattoos über folgende Komplikationen berichtet:
- Fremdkörpergranulome als Reaktion auf bestimmte Pigmente
- Sensibilisierung und Kontaktallergie durch Spuren von Quecksilber, Chromat, Nickel oder Kobalt in den Farbpigmenten
- phototoxische Reaktionen in gelben Tätowierungen durch Spuren von Cadmium
- massive Infektionen nach Kontamination der Tätowierfarben oder Instrumente mit Bakterien (Staphylococcus aureus, Treponema pallidum, Mycobacterium tuberculosos, Mycobacterium leprae) oder Viren (Hepatitis-Viren, HIV,Papilloma-Viren).
Komplikationen nach Tätowierung können in systemische und lokale Reaktionen unterteilt werden. Systemische Reaktionen reichen von infektiösen Komplikationen wie Hepatitis B oder C, HIV-Infektion, Syphilis, Tuberkulose oder Lepra bis hin zu Erkrankungen immunologischer oder toxischer Ätiologie wie Erythema exsudativum multiforme, Urtikaria, Vaskulitis oder Sarkoidose. Typ-IV-Spättypreaktionen stellen zusammen mit lokalen Infektionen die Mehrzahl der rein kutanen Komplikationen dar. Etwas seltener sind hingegen granulomatöse und hier insbesondere sarkoidale Fremdkörperreaktionen wie in den hier vorgestellten Fällen. Histologisch gibt es eine Vielzahl pathologischer Reaktionsmuster auf Tätowierungen. Dermale Reaktionen stellen hier den Großteil dar. Der zeitliche Verlauf von kutanen Nebenwirkungen reicht von unmittelbaren Komplikationen während oder nach der Tätowierung bis hin zu Reaktionen, die erst nach mehreren Jahren auftreten. Zu erklären sind die meist allergologischen Komplikationen durch den verzögerten Abbau der eingebrachten Farbpigmente und die dadurch zum Teil erst nach Jahren erfolgende Freisetzung von potenten Allergenen. Einen maßgeblichen Faktor stellt hierbei die Degradation der Pigmente durch UV-Licht dar. Zu erklären sind die meisten allergologischen Komplikationen durch den verzögerten Abbau der eingebrachten Farbpigmente und die dadurch zum Teil erst nach Jahren erfolgende Freisetzung von potenten Allergenen. Das Einbringen von Farbstoffen in die Dermis führt durch die mechanische Irritation zu einer obligaten, aber vorübergehenden Entzündungsreaktion der Haut. Angesichts der großen Zahl tätowierter Personen ist die Inzidenz unerwünschter ”Spätreaktionen” durch Tätowierungen ein eher seltenes Ereignis.
Bei den persistierenden Unverträglichkeitsreaktionen nach Tätowierungen werden 2 Formen unterschieden: eine granulomatöse und eine nicht granulomatöse Dermatitis.Granulomatöse Reaktionsmuster auf Schmucktätowierungen sind keine Seltenheit. Sie können zum einen in Form eines Fremdkörpergranuloms auftreten oder die Manifestation einer bisher unerkannten Sarkoidose darstellen. Die in der Literatur bisher beschriebenen granulomatösen Reaktionen auf Tätowierfarbstoffe manifestierten sich im Bereich der tätowierten Haut. Äußerst selten ist jedoch das disseminierte Auftreten der Läsionen am gesamten Integument ohne histologischen Fremdkörpernachweis außerhalb der tätowierten Haut. Das granulomatöse Reaktionsmuster wurde dabei in einem Fall als Typ-IV-Reaktion gegenüber Kaliumdichromat als Bestandteil einer Tätowierungsfarbe beurteilt.
Bei der granulomatösen Unverträglichkeitsreaktion handelt es sich um eine klassische Fremdkörperreaktion. In seltenen Fällen kann diese aber auch die kutane Manifestation einer Sarkoidose sein. Die nichtgranulomatöse Unverträglichkeitsreaktion kann mit einem lichenoiden und/oder pseudolymphomatoiden Entzündungsmuster einhergehen. Als wahrscheinlicher Pathomechanismus wird ein persistierendes, allergisch-immunologisches Geschehen auf den Tätowierungsfarbstoff angenommen. Unverträglichkeitsreaktionen wurden gegen sämtliche klassischen Tätowierungsfarbstoffe beschrieben, das heißt gegen Chrom- (grün), Kobalt- (blau), Kadmium- (gelb) und Quecksilber- (rot)-Salze. Am häufigsten treten diese in roten Tätowierungen auf. Bei den roten Pigmenten sind Sensibilisierungen gegenüber Quecksilber in aus Zinnober oder künstlichem Zinnober (Quecksilbersulfid-Kristalle) bestehenden Farbstoffen am häufigsten; es sind aber auch Sensibilisierungen gegenüber einer Reihe Quecksilber-freier organischer und anorganischer Substanzen, die heute verwendet werden, beschrieben worden. Enthält der rote Farbstoff Kadmium, kann es auch zu einer photoallergischen Reaktion kommen, die sich jedoch rein urtikariell äußert.
Eine kontaktallergische Reaktion bildet sich jedoch häufig unter einer Lokalbehandlung mit lokalen Steroiden wieder zurück und tritt danach nicht wieder auf, obwohl im folgenden keine Allergenelimination stattfand. Möglicherweise kann diese klinische Toleranz dadurch erklärt werden, dass chemische Umwandlungsprozesse im Gewebe zur Veränderung der Allergenität der Tätowierungsfarbe führt. Die Rezidivfreiheit könnte jedoch auch gegen eine Kontaktsensibilisierung sprechen. Bei einer ekzematischen Reaktion in zeitlichem Zusammenhang mit einer Tätowierung käme dann differentialdiagnostisch eine akute Exazerbation eines atopischen Ekzems, getriggert durch eine durch die Tätowierung beigebrachte lokale entzündliche Reaktion. Bei Therapieresistenz auf die Lokaltherapeutika gibt es dann ledliglich noch die Totalexzision der Tätowierung als Therapieoption.
Literatur: 415, 416, 417, 418
http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl108s2215.pdf#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl108s2215.pdf%27]__1430914306173
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/immer-haeufiger-alarm-wegen-giftiger-substanzen-in-taetowierfarben-a-883195.html
https://www.allum.de/wissenswertes/taetowieren-schoenheit-mit-risiken-und-nebenwirkungen/die-farbmittel
Lehner: Analysis of black tattoo inks: ingredients, interaction with light and effects on cellular systems. Dissertation, Universität Regensburg (2013)
http://www.ua-bw.de/uploaddoc/cvuaka/Tattoofarben-Internet-link-Hintergrundinfos.pdf
http://www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitsgefahren_durch_taetowierungen_und_permanent_make_up.pdf
Antal et al: Erhebliche zeitliche Variationsbreite von Komplikationen nach Tätowierungen. Hautarzt 59, 769-771 (2008)
Schulz et al: Disseminierte granulomatöse Typ-IV-Reaktion nach Tätowierung Hautarzt 59, 567-570 (2008)
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