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Friseure/Friseurkunden 

Die wichtigsten Friseur-Irritanzien bzw. Allergene 

Substanz 

Irritanzien 

Allergen 

Wasser 

Reinigungsmittel, Syndets 

+ Formaldehyd, Duftstoffe 

Shampoo

+ Tenside wie Triethanolamin, quaternäre Ammoniumsalze 

+ Tenside wie Cocamidopropylbetain, Konservierungsstoffe, Duftstoffe 

Haarfestiger (Schaum, Gel, Spray) 

+ Kunstharze 

Haarwasser 

+ Resorcin, Pyrogallol, Menthol, Chinin, Chloralhydrat 

Ammoniumpersulfat 

+ Typ I- + Typ IV-Allergie 

Haarfarbe

+ H2O2 

+ PPD, p-Toluylendiamin, 

p-Toluylendisulfat, o-Nitro-PPD, 3-Aminophenol, 

p-Aminophenol, Pyrogallol, Resorcin 

Dauerwellflüssigkei

kalt 

warm  

pH: sauer 

pH: alkalisch 

Ammoniumthioglycolat 

GMT 

Metallgegenstände 

+ traumatisch/Reibekontakt 

+ Nickel, Kobalt, Chromate 

Nagellack u. -entferner 

+ Aceton, Nitrocellulose 

+ Kunstharze, Formaldehyd, Farbstoffe, Duftstoffe 

Schutzhandschuhe 

+ Okklusion, Mazeration 

+ Typ I: Latex, Typ IV: Gummichemikalien 

Schutzsalben 

(+) Okklusion, Mazeration,  selten mit Salben und 

Vaseline 

Wollwachs, Konservierungsstoffe, Salbengrundlagen, Emulgatoren, Duftstoffe  

Irritanzien 

Als Ursache irritativer (kumulativ-subtoxischer) Hautschäden ist die wiederholte oder längerdauernde Nässebelastung - vor allem in Kombination mit Detergenzien und anderen irritativ wirkenden Stoffen - hinlänglich bekannt. im Friseurgewerbe ist - je nach individuellem Tätigkeitsprofil, das stark vom Ausbildungsstand, der Betriebsgröße und anderen Faktoren abhängen kann, eine besonders hohe Belastung gegeben. Dies trifft auch auf “milde” Shampoos zu, vor allem, wenn die Shampookonzentrate entgegen ihrer Gebrauchsanweisung nicht in Portionsflaschen, sondern direkt in der ungeschützt Hand des Anwenders verdünnt werden. Gerade Auszubildende werden besonders häufig zu Haarwäschen und anderen, relativ unqualifizierten Tätigkeiten (wie Abspülen von Wellmitteln, Färbungen, Fixierungen) herangezogen, so dass die irritative Hautbelastung in den ersten Berufsjahren besonders intensiv ist. Demgegenüber ist die irritative Belastung bei anderen Tätigkeiten wie dem Auftragen von verschiedenen Haarkosmetika mit einer Applikatorflasche oder Blondierung (z.B. in Form von Strähnchen mit dem Pinsel) prinzipiell weniger ausgeprägt, allerdings stark vom Arbeitsstil und dem Umgang mit Chemikalien abhängig. 

Neben derartig offenkundigen Belastungen dürfen einige weitere Belastungsfaktoren nicht vernachlässigt werden: 

  • Nach vielen Arbeitsgängen - auch z.B. nach Haarwäschen mit ungeschützten Händen - werden die Hände eigens gewaschen, wobei häufig Shampookonzentrat verwendet wird. Eine irritative Wirkung ist jedoch auch bei milden Detergenzien zu erwarten 
  • Häufig werden “nach Feierabend” im Kreis der Freunde und Verwandten zusätzlich Friseurtätigkeiten verrichtet 
  • Eine Okklusion durch ständiges Tragen von Handschuhen kann ebenfalls zu einer irritativen Belastung werden - insbesondere bei atopischer Hautdiathese. Darüber hinaus verstärkt die Handschuh-Okklusion die irritative Wirkung von Shampooresten oder ähnlichem, die - sofern nicht ausreichend  mit klarem Wasser abgespült - auf der Haut verleiben können. Aus diesen Gründen ist in der TRGS 530 der ständige Wechsel von Feuchtarbeit, die das Tragen von Schutzhandschuhen erfordert, mit “trockenen” Arbeiten ohne Handschuhe vorgesehen. 

Epikutantestungen 

Block DKG Standard, Friseur-Reihe, Externa-Grundlagen. Die Substanzen sind in den Hermal-Blöcken Standard, Salbengrundlagen und Emulgatoren, Konservierungsmittel und Friseurstoffe enthalten. 

Sofern die aufgeführten Testreihen negativ sind und ein hochgradiger Verdacht auf eine allergische Kontaktdermatitis weiterhin besteht, kann es in Einzelfällen sinnvoll sein, verdächtige Produkte oder Produktaufschlüsselungen epikutan zu testen. Hierfür bestehen mehrere Möglichkeiten: 

  • Applikation des nativen Produktes (unverdünnt), bei Produkten, die zum Verbleib auf der Haut bestimmt sind, wie Haarfestiger, Haargel, Haarspray 
  • Haarfarben 2 % in Wasser, zunächst offener Epikutantest, wenn negativ geschlossener Test mit Inhaltsstoffen 
  • Applikation der wirkstofffreien Grundlage (unverdünnt oder 1:10 verdünnt, je nach eventuellem Gehalt an Tensiden, quaternären Ammoniumverbindungen u.ä. potentiell irritierenden Bestandteilen) 
  • Testung mit der Aufschlüsselung von adäquat verdünnten Einzelbestandteilen des Produktes (außer inerten Bestandteilen wie Wasser oder obligaten Irritanzien wie Natriumlaurylsulfat, Säuren oder Laugen) 

Die Nickelallergie wird wegen der beruflichen Kontaktmöglichkeiten mit Scheren und anderen Nickel-haltigen Werkzeugen auf häufig vorgeschädigter Haut und auch wegen der vermehrten Freisetzung von Nickelionen durch die Dauerwellflüssigkeiten von einzelnen Autoren als grundsätzlich beruflich relevant eingestuft. Allerdings dürfte die Zahl der vorberuflich erworbenen Nickelallergien relativ hoch sein, das Verhältnis der beruflich erworbenen zu der außerberuflich erworbenen Nickel-Sensibilisierung wird mit 0,9 : 7,9 angegeben. 

Friseur-Reihe (DKG) 

Substanz 

Anwendung 

Testkonzentration
(% in Vaseline) 

Glycerylmonothio-glykolat (GMT) 

”klassische” saure Dauerwelle 

1,0 

Ammoniumthioglykolat 

”klassische” alkalische Dauerwelle 

1,0 

Ammoniumpersulfat 

Marker für die Persulfat in Haarbleich- bzw. Blondiermittel 

2,5 

p-Toluylendiamin (freie Base) 

Oxidationsfarbstoff 

1,0 

p-Aminophenol 

Oxidationsfarbstoff 

1,0 

3-Aminophenol 

Oxidationsfarbstoff 

1,0 

Hydrochinon 

Kupplungskomponente in Haarfarben 

1,0 

Pyrogallol 

Kupplungskomponente in Haarfarben 

1,0 

Cocamidopropylbetain 

Shampoo, Flüssig-seife, Deodorant 

1,0 

Bei dem noch vor nicht allzu langer Zeit häufigsten Allergen der sauren Dauerwellen Glycerylmonothioglycolat (GMT) handelt es sich mittlerweile beinahe schon um ein “historisches Friseurallergen”, das es aufrund der Vielzahl der hierdurch ausgelösten berufsbedingten Sensibilisierungen bei Friseuren im Verlaufe der 90er Jahre von den großen in Deutschland vertretenen Haarkosmetik-Firmen vom Markst genommen wurde. Dies schließt jedoch nicht aus, dass prinzipiell derzeit nach wie vor noch Kontaktmöglichkeiten mit GMT bestehen können, z.B. durch das Vorkommen in Produkten kleinerer Firmen bzw. von Importeuren. Analoges gilt für das Pyrogallol. Diese Substanz ist durch die Kosmetikverordnung seit 1993 verboten. Auch hier handelt es sich in der Regel bei entsprechend sensibilisierten Friseuren um “Altsensibilisierungen”. Bei Ammoniumpersulfat ist zu berücksichtigen, dass es auf die Haut eine irritierende Wirkung hat, und es so auch zu irritativen Kontaktekzemen kommen kann. Zudem sind auf diese Substanz auch Kontakturtikaria, Rhinokonjunktivitis und Asthma bronchiale (”Friseurasthma”) beschreiben, ursächlich dafür ist wahrscheinlich ein irritativer-toxischer Effekt, der eine Mastzelldegranulation einschließt, in seltenen Fällen ist auch eine IgE-vermittelte Soforttypallergie beschrieben. 

p-Phenylendiamin ist ein verbreitetes Färbemittel und findet sich besonders in schwarzen Haarfarben. Es handelt sich um das zweithäufigste Allergen im Friseurberuf. Nachdem sein Gebrauch in vielen Ländern verboten wurde, ist seine Bedeutung gesunken. Positive Reaktionen erklären sich jedoch durch die Gruppenallergie gegen andere Hauptbestandteile der oxydierenden Haarfarben der Gruppe der aromatischen p-Aminoverbindungen (p-Phenylendiamin, p-Toluylendiamin, p-Aminophenol, 3-Aminophenol). Bei diesen Substanzen dürften die Sensibilisierungen vor allem durch instabile Oxidationsprodukte, wie Chinondiimin und die sog. Bandrowski-Base, ausgelöst werden, deren Umsetzung zu weniger allergenen Stoffen durch den Zusatz von Kupplungssubstanzen (wie z.B. Resorcin) beschleunigt wird. Mit der sog. Reduktion allergieauslösender Zwischenprodukte erklärt sich die geringe Sensibilisierungsfrequenz für Friseurkunden sowie die geringe Zahl von Kontaktekzemen bei Anwendung von PPD- und PTD-haltigen Haarfarben trotz bestehender Typ IV-Allergie auf diese Substanzen, da bei der Epikutantestung die Kontaktdauer wesentlich länger ist als in-vivo. 

Diese Testreihe kann durch weitere, seltenere Allergene ergänzt werden, z.B. Ammoniumthiolactat, Thiomilchsäure, Resorcin, 2-Hydroxy-1,4-naphthochinon (”Lawson”). 

Während die Friseur-Reihe die wesentlichen aktiven Bestandteile von Kosmetika zur Haarumformung oder -färbung enthält, kommen als weitere Allergene sog. Grundlagenbestandteile und Hilfsstoffe in Betracht (z.B. Emulgatoren, Konservierungsstoffe, Duftstoffe). Diese sind zum Teil in der Standardreihe enthalten, zum weiteren Teil in der Externa-Reihe, welche daher regelmäßig mitgetestet werden sollte. 

Testreihe Externa/Grundlagen (DKG) 

Propylenglykol 

Grundlagenbestandteil 

Polyethylenglykolsalbe (DAB 8) 

Grundlagenbestandteil 

Triethanolamin (TEA, Trolamin) 

Puffersubstanz 

tert.-Butylhydrochinon 

Antioxidans 

Benzalkoniumchlorid 

Konservierung, antiseptischer Wirkstoff 

Chloracetamid 

Konservierung 

Diazolidinylharnstoff (Germall II

Konservierung 

2-Brom-2-nitropropan-1,3-diol 

(Bronopol

Konservierung 

Amerchol L-101 

Grundlagenbestandteil 

Cocamidopropylbetain 

Tensid (v.a. im Shampoo) 

Kokosnussdiethanolamid 

Tensid, Emulgator 

Octylgallat 

Antioxidans 

Quaternium 15 (1-[3-Chlorallyl]-3,5,7-triaza-1-azoniaadamantanchlorid) 

Konservierung 

Imidazolidinylharnstoff (Germall 115

Konservierung 

DMDM Hydantoin 

Konservierung 

Sorbinsäure 

Konservierung 

Triclosan 

Konservierung, antiseptischer Wirkstoff 

Chlorhexidindigluconat 

Konservierung, antiseptischer Wirkstoff 

Benzylalkohol 

Antioxidans 

Natriumbenzoat 

Konservierung 

Die notwendige Anwendung von Schutzhandschuhen kann - vor allem bei Naturlatex-Produkten - Sensibilisierungen nach sich ziehen. Dabei können Soforttyp-Sensibilisierungen gegen Latexprotein und Spättyp-Allergien v.a. gegen Vulkanisationsbeschleuniger auftreten. Daher kann die Testung von Gummi-Inhaltsstoffen indiziert sein. Wesentliche Bestandteile sind bereits in der Standardreihe enthalten, so dass die gesamte Gummi-Reihe zunächst nicht getestet werden muss. In jedem Fall ist darüber hinaus die epikutane Testung mit ungebrauchten Handschuhen (jeglichen Materials), wie sie tatsächlich vom Patienten verwendet wurden indiziert. Diese kann in Form von 2 x 2 cm großen Stücken durchgeführt werden. 

Prophylaxe 

Siehe auch unter “Hautschutz” 

Empfehlenswert für chemische Arbeitsgänge erscheinen derzeit vor allem PVC-Einmalhandschuhe, welche in verschiedenen Varianten angeboten werden - auch langstulpig zum besseren Schutz der Handgelenke und distalen Unterarme - insbesondere puderfrei. Für das Schamponieren, das Auftreten von Kuren und Packungen usw. können “Waschhandschuhe” zum Mehrfachgebrauch aus PVC, aber auch aus Naturlatex verwendet werden. Inzwischen werden auch häufiger Handschuhe aus Nitrillatex verwendet. Dünne Baumwollhandschuhe können sowohl bei der Therapie eingesetzt werden (z.B. bei der Über-Nacht-Applikation einer Pflegesalbe”) als auch als “Futter unter flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen angezogen werden, was die negativen Folgen einer Okklusion mildert, wenngleich die leichte Beeinträchtigung des Feingefühls zunächst eine Gewöhnung erfordert. 

Literatur: 19, 154, 155, 156, 157, 158


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