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      CommentAuthorDr. Irion
    • CommentTimeFeb 15th 2015 bearbeitet
     

    (15.2.2015) Eine massive Fehlentwicklung wird wissenschafllich richtiggestellt

    Eigentlich kaum zu fassen, tatsächlich gibt es jetzt auch noch eine wissenschaftliche Bestätigung zu meinen Gedanken, die ich mir zu einer geradezu unsäglichen Handhabung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowohl von Arbeitgeberseite als auch von Seiten der zumeist derartig betroffen Haus- und Allgemeinärzte bereits schon längstens gemacht habe.

    Und insbesondere die Hausärzte lassen sich von der Arbeitsgeberseite geradezu dazu instrumentalisieren, nur wegen einer bloßen AU-Bescheinigung tatsächlich einen Arztbesuch notwendig werden zu lassen. Welcher Hausarzt hat den z.B. im Rahmen eins grippalen Infekten, einer kurzfristischen psychischen Verstimmung oder ähnlich harmlosen Erkrankungen überhaupt jemals ernsthaft einen AU-Schein verweigert und konnte zudem so rein keine gerade sinnhafte ärztliche Behandlung bei derartig häufigen und harmlose Erkrankungen leisten. Um einem Patienten jedenfalls Bettruhe oder verstärkte Flüssigkeitszufuhr zu empfehlen bzw. zu verordnen, bräuchte es jedenfalls ganz sicherlich keines Arztbesuches.

    Zahlreichste Arztbesuch sind somit mehr als überflüssig, wenn man dem Arbeitnehmer diesen tatsächlich vollständig unnötigen Zwang nehmen würde, sich bereits schon am ersten Tag einer Erkrankung in einer Arztpraxis vorzustellen, ein Umstand der häufig genug gar nicht möglich ist, weil man doch besser das Bett hüten sollte (ohne sich aber gleich in ärztliche Behandlung zu begeben) oder weil es insbesondere in den Facharztpraxen über Wochen hinaus gar keinen Termin gibt. Zudem wird tatsächlich eine rückwirkende AU entweder von den Ärzten gar nicht erst ausgestellt oder von den Arbeitgebern gar nicht einmal anerkannt.

    In geradezu dankenswerter Weise wurde dieser Sachverhalt von Wissenschaftlern der Universität Magdeburg beleuchtet und entsprechend klargestellt.

    (t.online vom 15.2.2015)  Eine Woche ohne gelben Schein 

    Mediziner wollen Regeln für Krankschreibungen lockern

    Bislang müssen sich Arbeitnehmer im Krankheitsfalle beim Arzt schon bei relativ leichten Erkrankungen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Doch wenn es nach Medizinern der Universität Magdeburg geht, sollen die Regeln für das Krankschreiben von Beschäftigten künftig gelockert werden. "Ziel kann es sein, dass Beschäftigte sich für bis zu einer Woche selbst krank melden können", sagte der Leiter eines Magdeburger Forscherteams, Wolfram Herrmann, der "Welt am Sonntag" (WamS).

    Nach einer Studie der Forscher sind Krankschreibungen hierzulande besonders häufig der Grund für kurzfristige Besuche beim Hausarzt. Die Wissenschaftler untersuchten drei Jahre lang, warum es zu der hohen Zahl von Arztbesuchen in Deutschland kommt. Jeder Bürger geht durchschnittlich zehn bis 18 Mal pro Jahr zum Arzt. Die meisten anderen Länder West- und Mitteleuropas verzeichnen niedrigere Werte, ohne ohne dass die Menschen dort insgesamt einen schlechteren Gesundheitszustand aufweisen...

    Positive Erfahrungen aus Norwegen

    Eine Lockerung der Regeln für Krankschreibungen würde die Hausärzte entlasten. "Und es würde zugleich die Eigenverantwortung der Beschäftigten stärken", sagte Herrmann. "Dass durch eine eigenständige Krankmeldung der Beschäftigten die Zahl der Fehltage nicht nach oben schnellt, zeigen Erfahrungen aus Norwegen", fügte er hinzu. Dort gehen die Bürger etwa halb so häufig zum Arzt wie in Deutschland....

    Arzt: "Wir sollten uns trauen"

    In Norwegen gibt es dem Magdeburger Arzt Herrmann zufolge sogar schon Projekte mit der Möglichkeit, sich bis zu 365 Tage selbst krankzumelden. "So weit brauchen wir nicht zu gehen, aber in überschaubarem Rahmen von einer Woche Eigenmeldung denke ich: Wir sollten uns in Deutschland trauen, das auch in Pilotprojekten auszuprobieren."

    Nach diesem Modell hätten die Hausärzte in Zukunft mehr Zeit, sich stärker um die Behandlung von Patienten mit langwierigeren Erkrankungen zu kümmern, die bislang auch den Hauptteil der Fehltage ausmachen.

    Es überrascht mich jedenfalls schon sehr, dass es derartig lange gebraucht hat, bis von wisschschaftlicher Seite dieser Missstand angeprangert wird und nicht von den Hausärzten, also überwiegend Allgemeinmediziner selbst eine derartige Initiative ausgegangen ist, und diese sich für in zahlreichsten Fällen vollständig unnötige AU-Bescheinungen derartig instrumentalisieren und damit auch die ärztliche Tätigkeit gerade ad absurdum geführt wird.

    Man könnte fast schon auf die Idee kommen, dass diese Arztgruppe gerade doch auf diese "Kunden" angewiesen ist, da ansonsten doch in zahlreichen Städten auch zahlreichste Arztpraxen wegen Patientenmangel abgeschafft werden könnte.

    Literatur

    http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_72901806/eine-woche-ohne-gelben-schein-mediziner-wollen-regeln-fuer-krankschreibungen-lockern.html

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      CommentAuthorDr. Irion
    • CommentTimeFeb 19th 2015 bearbeitet
     

    (19.2.2015)  Zu dieser Problematik passend ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Geradezu unfassbar, wenn dann von Arbeitgeberseite trotz vorliegender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dennoch die Mitarbeiter ausgespitzelt und überwacht werden.

    Die Frage, die sich doch stellt, wieso bestehen die Arbeitgeber überhaupt auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheingung, wenn sie dieser dann doch nicht glauben oder vertrauen? Die Antwort darauf habe ich oben schon gegeben. Krankgeschrieben wird doch tatsächlich JEDER Mensch, der sich bei einem Arzt vorstellt und eine entsprechende Krankheit vorgibt. - Welchen Sinn und Zweck dann eine AU-Bescheinigung überhaupt hat, insbesondere bei Bagatellerkrankungen die keinerlei ärztlicher Therapie bedürfen (sondern allenfalls Maßnahmen wie Bettruhe etc.), erschließt sich mir jedenfalls in keiner Weise, außer es wird belegt, dass das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits nachhaltig gestört ist. Wieso sich die Haus- und Allgemeinärzte in diesen "Konflikt" hineinziehen und geradezu instrumentalisieren lassen, erschließt sich mir dabei zudem in keiner Weise. Allenfalls bei länger andauernden Krankheiten kann doch eine Information des Arztes zur Dauer der AU an den Arbeitgeber sinnvoll sein, damit dieser eine Planungsgrundlage für den dann ntwendigen Ersatz des Mitarbeiters hat.

    (tagesschau.de vom 19.2.2015) Urteil zu Detektiv-Einsätzen

    Richter regeln Mitarbeiter-Überwachung

    Heikler Fall vor dem Bundesarbeitsgericht: Ein Chef hatte seine krankgeschriebene Sekretärin überwachen lassen. Die Frau klagte dagegen - mit Erfolg. Das Gericht setzte der Überwachung von Mitarbeitern nun enge Grenzen...

    Literatur

    https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bundesarbeitsgericht-101.html

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      CommentAuthorDr. Irion
    • CommentTimeApr 13th 2015
     

    (13.4.2015)

    Lehrreicher Blick nach Norwegen

    Ein Blick nach Norwegen bestätigt die Fehlentwicklungen des deutschen Systems bez. der Regelungen zur Krankschreibung. Dies wird jetzt durch eine Studie von Dr. Wolfgang Herrmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Allgemeinmedizin an der Universität Magdeburg belegt. Herrmann ging dem Umfang der Inanspruchnahme ärztlicher Versorgung in Deutschland nach und wollte wissen, wieso  es die Deutschen auf durchschnittlich 17 Arztkontakte im Jahr, die Norweger bei vergleichbarer Morbidität und Mortalität nur auf 5,4 bringen?

    Das Team um Herrmann ist überzeugt davon, dass die Ursachen für die unterschiedliche Inanspruchnahme auf mehreren Ebenen zu finden sind:

    Beispielsweise sind die Regelungen zur Krankschreibung in Deutschland zunehmend restriktiv und führen zu Arztbesuchen, die medizinisch nicht notwendig sind. Während sich Arbeitnehmer in Norwegen unter anderem viermal im Jahr für bis zu drei Tage selbst krankschreiben können, dürfen Arbeitgeber in Deutschland bereits am ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit (AU) eine Krankschreibung verlangen. Spätestens ab dem dritten Tag muss sie vorliegen.

    Herrmann hatte schon kurz vor dem Symposium angeregt, eine vergleichbare Regelung zur Entlastung hausärztlicher Praxen in Pilotprojekten zu testen – und damit eine Debatte ausgelöst. In Norwegen ist Krankschreibung vor allem ein Thema bei chronisch kranken Patienten und solchen mit langfristigen Ausfallzeiten, bei denen es um die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben geht. Bei den Vorgaben für die Selbstkrankschreibung spielen auch ganz pragmatische Überlegungen eine Rolle gespielt: Beispielsweise die, dass kranke Industriearbeiter nicht gut arbeiten – und sich in diesem Wissen besser auskurieren. Oder dass ein Hausarzt schlecht sagen kann, wann genau ein Kranker wieder fit sein wird und diesen vielleicht zu lange krankschreibt.

    Literatur

    Rieser: Inanspruchnahme von Ärztinnen und Ärzten: Lehrreicher Blick nach Norwegen.Dtsch Arztebl 112, A-508 / B-433 / C-421 (2015)