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Hautkrebsscreening

Mit dem regelmäßigen Hautkrebsscreening, das eigentlicih für das Maligne Melanom propagiert wird, sollen insbesondere eher jüngere  Menschen angesprochen werden und nicht ältere und teils immobile und durch verschiedene Grunderkrankungen ernsthaft kranke Patienten, die dann auch überwiegend an dem häufiger auftretenden hellen Hautkrebs leiden,  z.B. belegbar mit Äußerungen, das maligne Melanom sei insbebendere bei jungen Frauen in zunehmend häufigerer Zahl zu beobachten. Dies entspricht jedoch in in keinster Weise der Realität, denn die durchschnittlichen Altersgipfel der verschiedenen Melanom-Formen haben sich in den letzten Jahren tatäschlich nicht verändert. Die häufigste Form, das superfiziell spreitende Melanom (SSM) tritt so mit ca. 60 Jahren auf, das Lentigo maligna-Melanom mit ca. 70 Jahren. Gründe, dass man in einer Hautarztpraxis lieber jüngere und gesündere und damit auch wirtschaftlich potentere Menschen sieht, liegen dabei auf der Hand. Zum einen sind bei einem Regelleistungsvolumen (RLV) für den Kassenpatienten von ca. 14,- Euro Patienten so oder so nicht zu behandeln, also ist es durchaus verständlich, dass man diese dann erst aus rein wirtschaftlichen Gründen erst gar nicht in der Praxis haben will, zum anderen diese gesunden Kunden als Pool dienen können, bei denen man zusätzliche Leistungen im kosmetisch- oder ästhetischen Bereich generieren kann, welche in den dermatologischen Praxen in zunehmenden Maße angeboten werden.

In einer Sendung von Plusminus wird dargestellt, dass die Hautkrebsscreening-Methode unsicher sei und nur etwa bei drei von 340 Verdachtsdiagnosen aus 1000 Untersuchten die Krebsdiagnose bestätigt werde. Der Präsident des BVDD(Berufsverband der Deutschen Dermatologen) reagierte daraufhin in einer Stellungnahmen, in der er angibt : „Jeder mag selbst für sich prüfen, wie er als Patient mit dieser Nachricht umgeht. Bei der untersuchten Hautveränderung (bei der Vorstellung eines Patienten in der Plusminus-Sendung) handelt es sich mit einer Wahrscheinlichkeit von fünf Prozent um ein Melanom – und ob er darauf antworten würde „na wenn das Risiko nur fünf Prozent beträgt, brauchen wir nichts weiter zu tun“. Die Erfahrung der Praxis sei eine andere. Patienten würden sich in diesem Fall nahezu ausschließlich für eine Biopsie entscheiden."

Das stellt eine geradezu abstruse Verdrehung der tatsächlichen Umstände durch den BVDD-Präsidenten dar. und ist ein Beleg dafür wie mit wie der Angst als auch der Unkenntnis der Menschen gearbeitet wird.  Patienten werden über die tatsächlichen Umstände darüber vollständig im Unklaren gelassen. Die Wahrscheinlichkeit nämlich, dass einer von tausenden zumeist vollständig unauffälligen Leberflecken (melanozytären Naevi) einen bösartigen Befund darstellt, ist tatsächlich verschwindend gering. Die angeführten „fünf Prozent Wahrscheinlichkeit“ ergeben sich aus einer Diagnostikrate von 1:20 durch den Hautarzt, dass sich ein als auffällig diagnostizierter Befund hinterher tatsächlich aus bösartig darstellt. Dass diese Diagnostikrate unterirdisch schlecht ist, dürfte dabei wohl nicht zu kommentieren sei.  Die einzige Frage, die sich dabei stellt, ist dies eine Folge der Unkenntnis und Ignoranz der Hautärzte oder eine Folge davon, dass man einen auffälligen Befund, den man dann mit einer sog. ambulanten Operation entfernen kann und auch dementsprechend besser abrechen, eben entsprechend häufiger diagnostiziert. Das normale Regelleistungsvolumen für den dermatologischen Patienten erbringt als Vergütung ca. 14/Euro pro Quartal, die Hautkrebsscreening-Untersuchung ca. 21,- Euro, die ambulante Operation dagegen je nach Größe der Exicision dagegen zwischen 100 und 200,- Euro (inkl. Teils durchgeführter Vor- und Nachsorge).Mindestens 19 (nach der Schleswig-Holstein-Studie sogar 29) eigentlich vollständig harmlose Muttermale auf einen tatsächlich bösartigen Befund hier für entsprechend hohe Vergütungen mit einer nicht sehr aufwändigen Operation entfernen zu können, ist ganz sicherlich für die Masse der Hautärzte ein entsprechender Anreiz.Der Vorsitzende der BVDD verdummt mit seiner Angabe natürlich die Patienten. Denn er sollte sehr genau wissen, dass es gleich mehrere Lehrbücher zur Dermatoskopie gibt, mit denen entsprechende Algorrythmen erlernt werden können, die einem Hautarzt ermöglichen sollten, sehr gute Trefferquoten zur Unterscheidung von gut- und bösartigen Veränderungen zu erzielen. Es ist sicherlich davon auszugehen, dass die Masse der Hautärzte überhaupt kein einziges dieser Lehrbücher besitzt.Die tatsächlichen Zahlen belegen dies auch. In der Schleswig-Holstein-Studie wird ca. ein bösartiger Befund bei 30 verdächtigen Diagnosen gestellt. Prof. Spitz beschreibt in seinen Büchern eine Quote von 1:20, auf die sich wohl auch der BVDD-Präsident bezieht, die deutsche Krebsliga in einem Flyer eine Quote von 1:8, eigene Zahlen ergeben eine Quote zwischen 1:2 und 1:4, an den Universitätskliniken ist eine Quote von 1:3 und bei australischen Hautärzten wird eine Quote von 1:2 beschrieben. Bei der von Helfland durchgeführten Metaanalyse von Screening-Studien auf die sich die Plusminus-Sendung offensichtlich  bezieht konnte bei durchschnittlich 1-3 % aller Patienten mit Melanomverdacht und bei 0,1 bis 0,4 % aller gescreenten Personen die Verdachtsdiagnose histologische bestätigt werden. Helfand M. et al: Screening for skin cancer. Am J Prev Med. 20, 47-58 (2001)Bessser positive Prädiktionswerte mit ca. 30 % fanden sich bei Untersuchungen in den USA, z.B. Koh 1990. In 1,02 % wurde bei 2569 Untersuchten der Verdacht auf ein malignes Melanom geäußert, das sich dann in der Histologie in 0,35 % als gesichertes Melanom erwies. Koh et al: Evaluation of Melanom/Skin Cancer Screening in Massachusesttes. In dieser Plusminus-Sendung vom 13.08.2015 „Krebsvorsoge – wie sinnvoll sind massen-Screenings“ gibt Dr. Leonhard Hausen Vorsitzender der deutschen Krebshilfe jedoch mittlerweile selbst zu, dass das Hautkrebsscreening zur Melanomdiagnostik darunter leiden würde, dass man eine Diagose nicht sicher stellten könne, das würde an der Unsicherheit der Methode liegen, was wie dargestellt so in keinster Weise stimmt!Zudem werden hier Zahlen angegeben, die in ihrem unfassbaren Umgang so bisher nicht gekannt waren, von 1000 Patienten werden 340 als auffällig diagnostiziert, von denen es sich bei etwa 3 die Krebsdiagnose tatsächlich bestätigt.Prof. Dr. Jürgen Windeler vom Institut für Qualität u. Wirtschaftlichkeit stellt dabei ganz klar, dass es keinerlei Studien gäbe, die den Nutzen des Hautkrebsscreenigs belegt und keine Beleg, dass das Hautkrebsscreening tatsächlich leben rettet. Das Hautkrebsscreening hat keine statistisch belegten Nutzen.Sinnvoll ist natürlich die regelmäßige Untersuchung von entsprechenden Risikopatienten.Die massive Verunsicherung der Patienten bereits im Vorfeld durch Medien etc. und dann die Diagnostik eines fraglich auffälligen Befundes kann natürlich sehr wohl auch zu psychischen Konsequenzen führen. Zudem werden aus Abrechnungstechnischen Gründen, um eine ambulante Operation abrechnen zu können, auch teils vollständig unnötige „Löcher“ produziert, um eine ambulante Operation abrechnen zu können, die dann teils zu geradezu entstellenden Narben führt. Gerade am Rücken oder im Dekollete-Bereich ist die Narbenbildung dabei stets schlecht, was zumeist in keinster Weise berücksichtigt wird, denn wenn schon eine diagnostische Unsicherheit besteht, kann man diese auch meiner sehr kleinen Eingriff abklären, zumeist reicht bei fraglich auffälligen Nävi auch eine Hautstanze mit 4 bis 5 mm aus (insbesondere da sich ja in den allermeisten Fällen ja bekanntermaßen ein unaffälliger Befund einstellt). Diese Eingriffe berechnen sich jedoch nur mit wenigen Euro und fallen und das Regelleistungsvolumen von ca. 14 Euro pro Quartal. Größere ambulante Eingriffe können dagegen extrabudgetär abgerechnet werden, was einen massiven finanziellen Anreiz darstellt. Insbesondere da die tatsächliche Erfolgsquote weder von den KVen oder Krankenkassen überprüft wird bzw. wie aus eigener Kenntnis und Erfahrung bestätigt werden kann, dass diese Methodik von den KVen sogar noch gedeckt wird.  Dies ist doch jedenfalls allenfalls als vollständig absurd zu bezeichnen, in welchem weiteren Gebiet der Medizin wird eine derartig hohe diagnostische Quote an Fehldiagnosen auch noch finanziell honoriert? http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/krebsvorsorge-wie%20sinnvoll-sind-massen-screenings-100.html

Mehr Schaden als Nutzen

Die massive Verunsicherung der Patienten bereits im Vorfeld durch Medien etc. und dann die Diagnostik eines fraglich auffälligen Befundes kann natürlich sehr wohl auch zu psychischen Konsequenzen führen. Zudem werden aus Abrechnungstechnischen Gründen, um eine ambulante Operation abrechnen zu können, auch teils vollständig unnötige „Löcher“ produziert, um eine ambulante Operation abrechnen zu können, die dann teils zu geradezu entstellenden Narben führt. Gerade am Rücken oder im Dekollete-Bereich ist die Narbenbildung dabei eigentlich immer als schlecht oder ungünstig zu bezeichen, was häufig in keinster Weise berücksichtigt wird. Denn wenn schon eine diagnostische Unsicherheit besteht, könnte man diese auch meiner sehr kleinen Eingriff abklären, zumeist reicht bei fraglich auffälligen Nävi auch eine Hautstanze mit 4 bis 5 mm aus (insbesondere da sich ja in den allermeisten Fällen ja bekanntermaßen ein unaffälliger Befund einstellt). Diese Eingriffe berechnen sich jedoch nur mit wenigen Euro und fallen zudem in das Regelleistungsvolumen von ca. 14 Euro pro Quartal. Erst größere ambulante Eingriffe können dagegen extrabudgetär abgerechnet werden, was einen wohl ganz massiven finanziellen Anreiz darstellt. Insbesondere da die tatsächliche Erfolgsquote weder von den KVen oder Krankenkassen überprüft wird bzw. wie aus eigener Kenntnis und Erfahrung bestätigt werden kann, dass diese Methodik von den KVen sogar noch gedeckt wird. Es ist doch jedenfalls allenfalls als vollständig absurd zu bezeichnen, dass eine derartig hohe diagnostische Quote an Fehldiagnosen auch noch finanziell honoriert und damit mehr als offensichtlich sogar auch noch jeglichster Sachverstand und medizinisches Wissen außer Kraft gesetzt wird.

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